gemeinsam2035 - Die Zukunft der Kirche in und um Lüneburg

"Zukunftsgemeinschaften" - was ist das?

Um als Kirche den zukünftigen Herausforderungen trotz finanzieller und personeller Einschnitte begegnen zu können und für die Menschen vor Ort verlässlich da zu sein, haben Anfang 2021 alle ev.-luth. Gemeinden im Kirchenkreis Lüneburg im Rahmen des Prozesses gemeinsam2035 „Zukunftsgemeinschaften“ gebildet.
In der sogenannten „Zukunftsgemeinschaft Lüneburg Nordost“ haben sich dazu die Gemeinden Martin-Luther (Zeltberg, Goseburg), Paulus (Kreideberg, Ochtmissen), St. Stephanus (Kaltenmoor, Wendisch Evern), St. Bartholomäi (Lüne, Erbstorf, Ebensberg), Emmaus (Adendorf) und Paul-Gerhard (Hagen, Hanseviertel) mit 15.971 Gemeindegliedern, 6,5 Pastoren- und 2,5 Diakonenstellen (Stand Mai 2022) vertraglich verbunden. 
 
Seitdem gelten nicht mehr die einzelnen Gemeinden, sondern die „Zukunftsgemeinschaften“ als Planungsgrößen im Kirchenkreis, innerhalb derer die Gestaltungsspielräume und Planungsverantwortung abzustimmen ist.
 
Um in der „Zukunftsgemeinschaft Lüneburg Nordost“ die zahlenmäßige Verkleinerung der Gemeinden vorausschauend und wirksam zu gestalten, wurde der „Zukunfts-Gemeinschafts-Ausschuss“ (ZG-Ausschuss) gebildet. Der ZG-Ausschuss setzt sich zusammen aus jeweils einem/er Kirchenvorsteher/in und einem/er Hauptamtlichen aus jeder Gemeinde. Diese „Duos“ werden in dem neuen Gremium Formen der zukünftigen Zusammenarbeit beraten und entsprechende Konzepte erarbeiten. Die Ergebnisse sind dann in den jeweiligen Kirchenvorständen abzustimmen, bevor sie dann im ZG-Ausschuss für alle verbindlich beschlossen werden.
 
Themen könnten z.B. sein: Wie sieht der Gemeindebrief der Zukunft aus, oder wie wird in 10-20 Jahren der Konfirmandenunterricht in der Region gestaltet werden? Aber auch schon jetzt gibt es punktuell gemeinsame Projekte, wie das Tauffest am Inselsee.
 
Aktuell befasst sich der ZG-Ausschuss mit der seit August 2022 entstandenen Vakanz in Martin-Luther. Denn eine von der Landeskirche ab 2023 geltende Regelung gibt vor, dass zur Wiederbesetzung anstehende Pfarr- und Diakon*innen-Stellen erst dann freigebenden werden, wenn ein in der Zukunftsgemeinschaft beschlossenen „Konzept“ vorgelegt wird, das aufzeigt, wie die zu besetzende Stelle, angesichts einzusparender Personalstellen, zukünftig in der Region verortet sein wird. Dabei sitzen alle Gemeinden in einem Boot, denn alle (die einen mehr, die anderen weniger) haben einen personellen Überhang, der mittelfristig eingespart oder durch eine verstärkte Zusammenarbeit, auch über die Gemeindegrenzen hinaus, in der Zukunftsgemeinschaft ausgeglichen werden muss.
(Text: Helmke Hinrichs in Kreuz&Quer 4/2022)

Ausführliche Informationen zum Prozess "gemeinsam2035" finden Sie hier: